Zufriedene Mitarbeiter in der Steuerkanzlei

Volker Hußlein, Steuerberater bei der Hußlein & Zenk Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bamberg.
Ausgangssituation: Eine erfolgreiche Steuerkanzlei sucht motivierte und kompetente Mitarbeiter. Gleichzeitig suchen gut ausgebildete und engagierte Steuerfachangestellte einen Arbeitsplatz, der ihnen weitestgehend eigenständiges Arbeiten, Aufstiegschancen und Arbeitszufriedenheit sowie ein überdurchschnittliches Gehalt ermöglicht. Es ist daher davon auszugehen, dass die Wünsche zielstrebiger Mitarbeiter mit den Anforderungen erfolgreicher Kanzleien tendenziell übereinstimmen. Je größer diese Übereinstimmung, desto größer die Zufriedenheit der Mitarbeiter.
Doch an welchen Kriterien kann die Zufriedenheit der Mitarbeiter gemessen werden? Eine wirtschaftlich erfolgreiche Steuerkanzlei zeichnet sich sicherlich auch durch zufriedene Mitarbeiter aus, denn ohne positive Arbeitsstimmung in der Kanzlei ist wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich. Aber wie kann ein Bewerber beurteilen, ob eine Kanzlei erfolgreich ist? Der künftige Arbeitgeber wird in den seltensten Fällen hierzu im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs genaue betriebswirtschaftliche Zahlen vorlegen.
Deshalb stellt aus meiner Sicht die Dauer der Kanzleizugehörigkeit der Mitarbeiter ein wichtiges bzw. vielleicht sogar ausschlaggebendes Kriterium für den Bewerber dar. Auch für mich als Kanzleiinhaber ist diese Kennzahl ein Indiz für die Zufriedenheit meiner Mitarbeiter. Ein Arbeitgeber der an einer Zusammenarbeit interessiert ist, wird diese Zahlen sicherlich zur Verfügung stellen.
Doch was ist noch entscheidend für die Zufriedenheit von Mitarbeitern? Ist es das Gehalt, die Tätigkeit, die Aufstiegschancen, das Fortbildungsangebot, die Digitalisierung, flexible Arbeitszeiten, die Arbeitsweise der Kanzlei, ….?
Hier eine allgemeingültige Antwort geben zu wollen, dürfte aus meiner Sicht schon grundlegend falsch sein. Eine moderne Personalführung beinhaltet keine schematischen und keine statischen Lösungen; nur individuelle Ansätze sind hier erfolgsversprechend. Es gilt also, in einem ausführlichen und offenen Gespräch festzustellen, welche Präferenzen der Mitarbeiter hat und - was ebenso wichtig ist - ob diese dann in die bisher in der Kanzlei gelebten Arbeitswelt einzuordnen sind. Ziel von Bewerbungsgesprächen ist es, die gegenseitigen Vorstellungen ausführlich auszutauschen, um so den Wünschen des Bewerbers / der Bewerberin in Abstimmung mit den Erfordernissen der Kanzlei möglichst nahe zu kommen.
Der Kommunikationsprozess darf aber nicht mit dem Eintritt in die Kanzlei abgeschlossen werden. Menschen ändern sich im Laufe Ihres Arbeitslebens. Und je länger das Arbeitsverhältnis dauert, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Persönlichkeitsentwicklungen Veränderungen im Arbeitsleben notwendig machen. Ständige Kommunikation (z.B. in Form von quartalsweisen Mitarbeitergesprächen) sind unerlässlich.
Weitere Informationen über die Zusammenarbeit in unserer Kanzlei, auf unserer Homepage: www.husslein-zenk.de/karriere. Hier finden sie auch die Werte unserer täglichen Zusammenarbeit.